Statuten / Charta


Auszug aus den Statuten

 

Artikel 1 – Name, Sitz und Stifter

Unter dem Namen «Stiftung Mit Herz» (im Folgenden «die Stiftung» genannt) betreiben die Stifter zusammen mit Mitstiftern eine Stiftung im Sinne der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der Stiftung ist in Baden. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorbehalten, kann der Stiftungsrat den Sitz der Stiftung an einen anderen Ort in der Schweiz verlegen.

 

Artikel 2 – Mitstifter

Einzelpersonen und Interessegruppen, die dem Stiftungszweck entsprechen, können als Mitstifter der Stiftung aufgenommen werden. Die Beitrittsbedingungen sind im Organisationsreglement geregelt (Art. 17 der Statuten).

 

Artikel 3 – Zweck

Zweck im Einzelnen

 

1. Sie verpflichtet sich:

  1. zur Förderung von christlichen Werten und Nächstenliebe,
  2. dem Erhalt und Aufbau christlicher Medien,
  3. dem Aufbau und Förderung christlicher Schulprojekte,
  4. der Vergabe von Krediten und Donationen für christliche Werke und Projekte als Start- und Überbrückungshilfen zu sehr moderaten Zinssätzen (bei Krediten).

 

Artikel 4 – Tätigkeitsbereich

Die Stiftung ist auf dem gesamten Gebiet der Schweiz und mit Einzelprojekten im Ausland tätig.

 

Artikel 5 - Aufsichtsbehörde Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).

 


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